Über die merkwürdige Abmahnung von EMI und deren Abmahnadvokaten Rasch und Co hatte ich hier berichtet. Sie bleibt mir auch nach eingehender Prüfung weiter unerklärlich. Niemand, dem ich Zugang zu meinem DSL-Router gewähre, nutzt Bittorrent. Alle sind über 18 und wurden von mir eingehend belehrt, keine illegalen Downloads vorzunehmen und halten sich daran. Und keiner aus unserer Familie hört Katy Perry, deren Album angeblich zum Download bereitgestellt worden sein soll. Ich nutze kein Filesharing. Ich habe es noch nie genutzt und werde es voraussichtlich auch nie tun. Meine Musik befindet sich zu 99,9% auf einigen Dutzend handelsüblicher CDs und einigen hundert Platten.
Mein Herz ist rein und die Firmware der FritzBox wird regelmäßig aktualisiert. Die Box ist Kennwort geschützt. Mein Netz ist abgesichert. WLAN ist WPA2 gesichert. Zugang haben überhaupt nur bekannte Geräte, die freigeschaltet sind – auch das war bereits im April im komfortablen Menü der FritzBox installiert. Alle Rechner haben Firewall und Virenscanner. Ich habe keinerlei Indiz dafür finden können, dass am 13. April 2011 um 17:18:00 MESZ – wie von Rasch behauptet – jemand ein Katy Perry Album über meine IP-Adresse zum Download bei Bittorrent bereitgestellt haben könnte.
Immerhin, auf einem nur noch selten von uns genutzten Windows-PC habe ich bei einer Intensivprüfung mit Avira Filewalker einige Java-Viren entdeckt. Daraufhin habe ich einen Spezialisten aus der Systemtechnik konsultiert, ob es denkbar sei, dass sich über einen Virus jemand einen Backdoor-Zugang verschafft haben könnte, um dann unter meiner IP auf Bittorrent sein Unwesen zu treiben. Mein Kollege meint jedoch, es sei wahrscheinlicher, dass bei der Übermittlung der IP ein Fehler unterlaufen sei, beispielsweise ein Zahlendreher.
Wie dem auch sei – wie soll ich nun jemandem verbindlich erklären, eine behauptete Verletzung seiner Rechte nicht erneut zu begehen, wenn ich diese Rechte nie verletzt habe und folglich auch nicht weiß, wie ich es verhindern kann, dass er erneut behaupten könnte, ich hätte seine Rechte verletzt?
Und schwörte man nicht einen falschen Eid, so man schwörte, ein Versprechen zu halten, von dem man nicht weiß, ob und wie man es überhaupt halten könnte? http://kath-zdw.ch/maria/gebote.html
Was ist das für eine absurde rechtliche Situation, in die mich der Gesetzgeber und das Abmahngewerbe hier bringen?
Meine Rechtschutzversicherung hat es mir auf meine Bitte hin übrigens mittlerweile schriftlich gegeben: „Der uns bekannt gegebene Sachverhalt steht in ursächlichem Zusammenhang mit Urheberrechten. Derartige Rechtsangelegenheiten sind jedoch nach § 3 Abs. 2 e ARB-HG 2008 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.“ Ich kann die Versicherung verstehen, dass sie bei diesem absurden Rechts-Wahnsinn nicht mitmachen wollen. Ich als Bürger dieses Staates aber habe keine Wahl. Ich lebe in Absurdistan, und „Teenage Dream“ ist unser Hymne. Ein pubertärer Albtraum. Ich glaub ich sollte jetzt an die Küste fahren und mich besaufen.